Safe-Harbor-Entscheid des EuGH: Stellungnahmen der Art.-29-Arbeitsgruppe, des EDÖB und der Europäischen Kommission
…u.a. aus Gründen der nationalen Sicherheit begrenzt. Soweit es das US-Recht den Behörden gestattet, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen, verletzt es den Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens. Es steht ebensowenig fest, dass das US-Recht wirksamen Rechtsschutz gegen derartige Eingriffe vermittelt. Insbesondere sind die Schiedsmechanismen und Verfahren gemäss dem Framework sind auf staatliche Eingriffe nicht anwendbar. Soweit…