Revision der VBGÖ (und des BGÖ) betreffend Schlichtungsverfahren
Am 1. Juli 2011 werden Änderungen der Öffentlichkeitsverordnung (VBGÖ) in Kraft treten. Hierdurch soll das Schlichtungsverfahren nach der Verweigerung oder Beschränkung des Zugangs zu amtlichen Dokumenten optimiert werden. Gewährt eine Bundesbehörde nicht oder nicht in vollem Umfang Zugang zu amtlichen Dokumenten, kann die Gesuch stellende Person einen Schlichtungsantrag an den Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) … weiterlesen