4A_665/2010: Genugtuung von CHF 20’000 für schlechtere Arbeit mit toxischen Substanzen; Rachekündigung, Entschädigung von 6 Monatslöhnen
Nachdem die technische Angestellte eines Uhrenherstellers (entgegen dem offenbar Üblichen) an einem Samstag vor dem salon horloger nicht zur Arbeit erschienen war, wurde ihr eine andere Arbeit zugeteilt. Sie hatte die Uhrgläser bereits zusammengesetzter Uhren zu kontrollieren und zu reinigen. Dabei musste sie toxische Substanzen verwenden. Diese Arbeit hatte sie in einem fensterlosen Raum ohne … weiterlesen