4A_442/2007: Auslegung von AVB (Bewertung der Schwere von Verletzungen)
Die Klägerin forderte nach einem schweren Reitunfall die vertraglichen Leistungen von einer privaten Unfallversicherung. Das BGer, das den Sachverhalt nicht frei prüfen konnte, weil keine UVG-Leistung strittig war, legt die AVB aus und weist die Beschwerde ab. Nach den anwendbaren AVB galt, dass sich die Invaliditätssumme nach der vereinbarten Versicherungssumme bemisst, allenfalls der nach der vereinbarten … weiterlesen