4A_328/2007: Haftungsquote; Abgrenzung Beschwerde in Zivil- und in Strafsachen (amtl. Publ.)
B. überfuhr zwischen 1.45 und 2.15 Uhr morgens in angetrunkenem Zustand (zwischen 1,33 und 2,15 Gewichtspromille) den auf der Strasse liegenden, ebenfalls stark alkoholisierten C. Das BezGer AG verurteilte B. wegen fahrlässiger Tötung, Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand und fahrlässiger Fahrerflucht und stellte fest, dass er zu 100% hafte. Auf Berufung erkannte das OGer … weiterlesen