5A_479/2007: Kindesrückführung, Voraussetzungen erfüllt
In diesem Fall einer Kindsentführung war strittig, ob der Vater in Besitz eines Sorgerechts war (HEntfÜ 3 lit. a und b). Die Vorinstanz, die Autorité de surveillance des tutelles GE, hatte auf die Anordnung einer Rückführung verzichtet. Das BGer hiess die Beschwerde gegen diesen Entscheid gut.Nach HEntfÜ 3 lit. a ist das Entziehen eines Kindes … weiterlesen