4A_279/2007: Auslegung eines Vergleichs; Irrtum
Nach einem Unfall schlossen der anwaltlich vertretene Versicherungsnehmer und der Unfallversicherer einen Vergleich über die Leistungen des Versicherers. Nach Abschluss des Vergleichs verschlechterte sich der Zustand des Versicherungsnehmers. Das BGer schützt die Auslegung des Versicherungsvertrags durch die Cour civile des KGer VD auf der Grundlage des Beweisergebnisses: “Il n’est ainsi pas établi qu’une réserve expresse … weiterlesen