U 286/06: hier keine Anwendung der Psycho-Rechtsprechung
Das BGer bestätigt hier seine Praxis, dass ein Unfall mit typischem bunten Beschwerdebild auch dann nach der HWS-Rechtsprechung (BGE 117…) zu beurteilen ist, wenn die physischen Beschwerden abgeklingen, die psychischen Symptome aber fortbestehen, dadurch in den Vordergrund treten und daher — für sich genommen — nach der sog. Psycho-Rechtsprechung (BGE 115…) zu beurteilen wären. In … weiterlesen