4C.53/2007: Auslegung eines Auftrags
Das BGer bestätigte die Auslegung eines Auftrags durch die Vorinstanz. Es ging um einen Auftrag zwischen Privatpersonen und der UBS. Die Privatpersonen waren Erben sämtlicher Aktien einer Holding. Um der Holding Mittel zu entnehmen, liessen sie sich von ihr Darlehen gewähren. Später wollten sie die Holding verkaufen, aber möglichst ohne negative Steuerfolgen. Sie gewährten daher … weiterlesen