2C_390/2012: “Automower” doch ein Menschenrecht? — Von der steuerlichen Abzugsfähigkeit eines Rasenmähers
Das BGer hat den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts, wonach der Rasenmäher vom Typ “Automower 230 ACX” u.a. als für ein Grundstück von 1’000 Quadratmetern übermotorisiert anzusehen sei und die entsprechenden Ersatzanschaffungskosten steuerlich nicht abzugsfähig, aufgehoben. Gemäss Urteil des BGer trug das Verwaltungsgericht der geltenden, ausdrücklich als “eher grosszügig” bezeichneten Zürcher Praxis nicht Rechnung. Danach sind … weiterlesen