WEKO: KFZ-Bekanntmachung wird vorläufig beibehalten
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 16. Juli 2012 entschieden, die KFZ-Bekanntmachung (Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel vom 21. Oktober 2002, KFZ-Bekanntmachung, in Kraft seit 1. November 2002) in ihrer geltenden Fassung vorläufig beizubehalten. Die Prüfung einer Anpassung der KFZ-Bekanntmachung hat das Streben nach einer europakompatiblen Anwendung des Schweizer Kartellgesetzes im … weiterlesen