5A_741/2011: kein “anspruchsvolles” Verfahren wegen hoher Anzahl der Verfahrensschritte oder besonderem Zeitaufwand (amtl. Publ.)
Strittig war im vorliegenden Fall ein Gesuch des Konkursamtes Seeland über die Bewilligung eines Entgeltes von CHF 6000 nach GebV SchKG 47 wegen eines “anspruchsvollen Verfahrens”. Die Aufsichtsbehörde, das OGer BE, hatte das Gesuch genehmigt. Dagegen ist der Beschwerdeführerin erneut ans BGer gelangt;ein “anspruchsvolles Verfahren” liege nicht vor. Das BGer heisst die Beschwerde gut. Ein … weiterlesen