4A_554/2013: Verjährung von Genugtuungsansprüchen der Erben von Asbestopfer (amt. Publ.)
…(Urteil 4A_554/2013 vom 6. November 2019). Das Bundesgericht erwog im Kern, dass zwischen der schädigenden Handlung (1972) und der Klageeinreichung (9. Juni 2009) rund 37 Jahre liegen würden. Nach schweizerischem Recht sei die Verjährung ein materiellrechtliches und kein prozessrechtliches Institut. Art. 6 Abs. 1 EMRK gewähre jedem das Recht seine zivilrechtlichen Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Diese Vorschrift vermöge aber keine…