5A_806/2019: Art. 156 Abs. 2 SchKG ist auf gepfändete Eigentümer- oder Inhabertitel nicht anwendbar (amtl. Publ.)
Im vorliegenden Fall hatte sich das Bundesgericht mit der Verwertung eines gepfändeten Schuldbriefs durch Versteigerung, den Steigerungsbedingungen und Art. 156 SchKG zu befassen. Art. 156 SchKG steht im Vierten Titel (Betreibung auf Grundpfandverwertung) und befasst sich mit der Durchführung des Verwertungsverfahrens. Der Wortlaut der Bestimmung ist wie folgt: 1 Für die Verwertung gelten die Artikel 122–143b. … weiterlesen