WEKO empfiehlt Freizügigkeit für Notare und öffentliche Beurkundungen
Unter dem bestehenden kantonalen Recht sind Schweizer Notare in der Ausübung ihrer Tätigkeit auf das jeweilige Kantonsgebiet beschränkt. Sie haben keine Möglichkeit, ihre Fähigkeitsausweise in anderen Kantonen anerkennen zu lassen und ihre Tätigkeit in anderen Kantonen auszuüben. Dies führt zu einer Inländerdiskriminierung gegenüber Notaren aus der EU, welche gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU und das … weiterlesen