4A_283/2013 : Wirksamkeit der Kündigung der Miete betr. Nebensache; Bedeutung von OR 253a I und der Parteiinteressen
Einheitliche Mietverhältnisse betreffen eine Haupt- und eine Nebensache, die das gleiche rechtliche Schicksal teilen. Eine Kündigung der Nebensache allein ist daher nicht zulässig. Im vorliegenden Fall war fraglich, ob die Miete eines Restaurants die Haupt- und jene eines Büroraums die Nebensache war, oder ob beide Mietverhältnisse je eigenständig waren; es ging dabei um die Gültigkeit … weiterlesen