4A_89/2012: Rückforderung zuviel bezahlter Vorschüsse vom Anwalt: vertragliche Grundlage
Das BGer äussert sich zur Rechtsnatur der Rückforderung wegen Schlechterfüllung gekürzten, im Voraus akonto bezahlten Honorars des Beauftragten (hier eines Anwalts; die Tatsache der Schlechterfüllung war nicht mehr strittig). Das BGer qualifiziert den Rückforderungsanspruch gleich wie das OGer ZH als Vorinstanz als vertraglichen Anspruch. Es geht von der bestehenden Rechtsprechung aus, wonach vertraglich vereinbarte, zuviel … weiterlesen