Krankenkassen-Dachverband unterzeichnet Verhaltenskodex zur Telefonwerbung
Die schweizerischen Krankenkassen verpflichten sich in einem Verhaltenskodex des Dachverbandes santésuisse, das Telefonmarketing stark einzuschränken und zu regeln, wie die NZZ in ihrer heutigen Online-Ausgabe berichtet. Allgemeine Telefonwerbung (sog. Kaltakquisition) darf danach nicht mehr aus der Grundversicherung bezahlt werden. Beratung am Telefon bleibe aber zulässig, wenn Kunden ausdrücklich damit einverstanden seien. Die Kassen verpflichten sich … weiterlesen