5A_260/2010: Definitive Rechtsöffnung und Einwendungen bei vollstreckbaren Urkunden (amtl. Publ.)
Das BGer hatte zu entscheiden, ob eine beglaubigte Ausfertigung einer deutschen notariellen Urkunde mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung – nach § 794 Abs. 1 Ziff. 5 der deutschen ZPO ein Vollstreckungstitel – zur definitiven Rechtsöffnung berechtigt. Nach LugÜ 50 sind “öffentliche Urkunden, die in einem Vertragsstaat aufgenommen und vollstreckbar” sind, in anderen Vertragsstaaten zu vollstrecken. Der Beschwerdeführer machte … weiterlesen