4A_3/2010: Verletzung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht durch verspätetes und unvollständiges Handeln
Ein Genfer Anwalt war von seinem früheren Klienten erfolglos verklagt worden, weil Bankkonti, an welchen der Klient wirtschaftlich berechtigt war, erst mit Verspätung habe sperren lassen, wodurch er einem früheren Beauftragten des Klienten ermöglicht habe, über Vermögenswerte weiterhin zu verfügen. Das BGer korrigierte das Urteil der Vorinstanzen; der Anwalt hatte seine Sorgfaltspflichten verletzt. Der Anwalt war … weiterlesen