5D_179/2009: Kein Beweis des Zugangs durch Faxsendeprotokoll mit “OK”-Vermerk
Das BGer hält fest, dass der Beweis des Zugangs eines Faxschreibens nicht durch Vorlage des Versendeprotokolls geführt werden kann. Im vorliegenden Fall war strittig, ob eine Zahlung an einen Anwalt mit befreiender Wirkung erfolgte oder der Widerruf dessen Einziehungsermächtigung vor der Zahlungsauslösung zugegangen war). Das BGer hatte hier an sich keinen Anlass, die Beweiswürdigung der Vorinstanz … weiterlesen