2C 699/2012: Heilung des Fristversäumnisses gemäss VwVG 24 I setzt klare Schuldlosigkeit voraus
Der Beschwerdeführer zahlte einen Kostenvorschuss zu spät, weshalb auf ein von ihm eingelegtes Rechtsmittel nicht eingetreten wurde. Der Treuhänder und Rechtsvertreter des Beschwerdeführers machte geltend, “er habe die steuerpflichtige Person nach Eingang der Zwischenverfügung umgehend per E‑Mail auf die Zahlungspflicht hingewiesen. Aufgrund von technischen Problemen mit dem Server, der von einem Dritten betrieben werde, sei es … weiterlesen