4A_382/2012: Balkongeländer in privater Liegenschaft von 82 cm Höhe kein Werkmangel; Anlehnen kein bestimmungsgemässer Gebrauch
Das BGer hatte zu entscheiden, ob die Höhe eines Balkongeländers bei einer 1959 erbauten Liegenschaft von nur 82 cm (nach der 1996 erlassenen SIA-Norm 358 wären 100 cm das Mindeste gewesen) einen Werkmangel darstellt. Dem Streit lag ein tödlicher Sturz über das Geländer Unfall zugrunde. Das BGer hält zunächst allgemein Folgendes fest: Dass eine Baute … weiterlesen