2C_743/2011: Kein “treaty override” in ZG 43 II (amtl. Publ.)
Im Entscheid war u.a. die Frage zu beantworten, ob die Bestimmungen betreffend die “Parallelzone” gemäss ZG 43 II (erlauben im Wesentlichen zollfreie Ein-/Ausfuhr darin erzeugter landwirtschaftlicher Waren) denjenigen des Grenzabkommens zwischen der Schweiz und Italien vorgehen. Das BGer hielt u.a. fest, was folgt. (E. 5.1) Besteht ein echter Normkonflikt zwischen Bundes- und Völkerrecht, so geht nach … weiterlesen