4A_601/2011: Rechtsschutz in klaren Fällen — sofortige Beweisbarkeit auch durch Zeugenbefragung? Klarheit der Rechtslage verneint (amtl. Publ.)
Das BGer äussert sich zu den Voraussetzungen des Rechtsschutzes in klaren Fällen iSv ZPO 257. Er setzt voraus, dass der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar ist und dass die Rechtslage klar ist: Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar: In der Lehre ist strittig, die sofortige Beweisbarkeit auch den Beweis durch Expertisen, Zeugen- oder Parteiaussagen einschliesst oder nicht. … weiterlesen