4A_168/2011: Anfechtung von Vor- und Zwischenentscheiden über Zuständigkeit und Ausstand nur betr. Nebenpunkten: BGG 93, nicht BGG 92 (amtl. Publ.)
Das HGer ZH hatte in einem Verfahren um ein Akkreditiv eine Unzuständigkeitseinrede abgewiesen und der späteren Beschwerdeführerin eine Gerichtsgebühr von CHF 107’000 erhoben, ausgehend von einem Streitwert von rund CHF 34 Mio. Das BGer tritt auf die Beschwerde gegen diesen Kostenentscheid nicht ein. Selbstständig eröffnete Zwischenentscheide über die Zuständigkeit und den Ausstand wie hier die … weiterlesen