4A_227/2011: Geltendmachung und Nachschieben von Kündigungsgründen bei der Miete (amtl. Publ.)
Das BGer hält fest, dass im Mietrecht Gründe für eine ordentliche Kündigung bis erstinstanzlichen Gerichtsverfahren vorgebracht werden können. Anders als beispielsweise bei der Mietzinserhöhung (Art. 269d OR, Art. 19 Abs. 1 Bst. a VMWG) schreibt das Gesetz bei der ordentlichen Kündigung nicht vor, bis wann Gründe für die Kündigung vorgebracht werden können (vgl. Art. 9 … weiterlesen