2C_519/2011: Zur Berichtigung von Rechnungsfehlern und Schreibversehen (DBG 150)
Im dem Entscheid zugrundeliegenden Sachverhalt erliess das Steueramt des Kantons Aargau eine inhaltlich mangelhafte Verfügung, indem nämlich “ ‘fälschlicherweise die Steuerveranlagung für das Jahr 2007 mit dem Steuerjahr 2008 fakturiert’ worden sei”. Das BGer hielt dazu fest, dass die mangelhafte Verfügung nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar war. Zudem enthält der Entscheid Erwägungen zur “Berichtigung von Rechnungsfehlern und Schreibversehen” … weiterlesen