6B_816/2011: Frist für strafrechtliche Berufung (amtl. Publ.)
In dem für die amtliche Sammlung vorgesehenen Urteil 6B_816/2011 vom 1. März 2012 äussert sich das Bundesgericht zur Einhaltung der Berufungsfrist. Die Strafprozessordnung sieht für die Einlegung der Berufung in Art. 399 Abs. 1–3 StPO ein zweistufiges Verfahren vor: 2.1 […] Die am Prozess beteiligten Parteien, welche mit dem erstinstanzlichen Urteil nicht einverstanden sind, müssen … weiterlesen