Das BGer bestätigt die Absetzung eines Willensvollstreckers aufgrund schwerer Pflichtverletzungen. Zunächst fasst es seine diebezügliche Rechtsprechung zusammen, wonach fehlende “persönliche Eignung” zur Absetzung führt, wenn das Verhalten eines Willensvollstreckers, einen Tatbestand der Erbunwürdigkeit erfüllt ein Willensvollstrecker mangels fachlicher Kenntnisse unfähig ist, sein Amt persönlich wahrzunehmen ein Willensvollstrecker sich als vertrauensunwürdig erweist, sei es, dass er … weiterlesen