4A_429/2011: Beweis fehlender Gebrauchsabsicht bezgl. einer Marke (Yello/Yallo)
Das BGer hält fest, dass zwar diejenige Partei die Beweislast für die fehlende Gebrauchsabsicht einer Marke trägt, die sich auf den Nichtigkeitsgrund der Defensivhinterlegung beruft, dass die fehlende Gebrauchsabsicht aber eine erstens negative und zweitens innere Tatsache ist, so dass die Gegenseite die Gründe dokumentieren oder zumindest behaupten muss, wieso die Hinterlegung trotz der Ungereimtheiten, … weiterlesen