4A_374/2011: “Überraschende” Rechtsanwendung durch ein Schiedsgericht: auch im Binnenbereich nur zurückhaltende Überprüfung durch das BGer
Ein Schiedsurteil kann aufgrund einer Verletzung des rechtlichen Gehörs angefochten werden, wenn das Schiedsgericht seinem Entscheid einen Rechtsgrund zugrundezulegen beabsichtigt, auf den sich die beteiligten Parteien nicht berufen haben und mit dessen Erheblichkeit sie vernünftigerweise nicht rechnen mussten. Das BGer auferlegt sich bei der Frage, ob die Rechtsanwendung als überraschend in diesem Sinne zu qualifizieren … weiterlesen