4A_336/2007: Rügefrist für einen Werkmangel
Das BGer bestätigt einen Entscheid des OGer TG. Das OGer hatte eine Mängelrüge betreffend undichte Hydraulikschläuche, die 14 Tage nach der spätesten Entdeckung erfolgt war, als verspätet beurteilt. Das BGer: “Bei der Beurteilung, ob eine Rüge rechtzeitig erfolgt ist, muss auf die konkreten Umstände des Einzelfalls, insbesondere auf die Art der Mängel abgestellt werden. Entscheide … weiterlesen