5A_332/2007: Verwirkung von Abwehrrechten eines Grundeigentümers
Wer sich gegen einen Balkon wehrt, der ins eigene Grundstück hineinragt, nachdem er die Situation während mehrerer Jahrzehnte hingenommen hat, hat seinen Abwehranspruch verwirkt.Zudem wird der gute Glaube der Person, die den Balkon erstellt hatte, vermutet. Nach ZGB 674 III kann der Überbauende in solchen Fällen (gegen angemessene Entschädigung) das dingliche Recht auf den Überbau … weiterlesen