4A_444-2013: pharmazeutische Produkte u. Nahrungsergänzungsmittel nicht gleichartig; keine Abweichung vom Registerprinzip bei Hinterlegung für gesamte Klasse und neuen Oberbegriffen
Im vorliegenden Verfahren hatte die Inhaberin dreier Wortmarken, die das Zeichen “G5” enthalten und u.a. in Klasse 5 für pharmazeutische Produkte eingetragen sind, ihrer Gegnerin verbieten lassen wollen, das (von dieser als Marke für Nahrungsergänzungsmittel registrierte) Zeichen “G5” zur Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln zu verwenden. Das HGer AG hatte die Klage abgewiesen, weil pharmazeutische Produkte und … weiterlesen