4A_249/2012: Sistierung im Schlichtungsverfahren: zulässig, aber nur mit Zurückhaltung; Jahresfrist von ZPO 203 IV gilt weiter (amtl. Publ.)
Das BGer hält fest, dass auch ein Schlichtungsverfahren nach ZPO 126 sistiert werden kann: Nach Art. 126 Abs. 1 ZPO kann das Gericht das Verfahren sistieren, wenn die Zweckmässigkeit dies verlangt, namentlich wenn der Entscheid vom Ausgang eines anderen Verfahrens abhängig ist. Auch im Schlichtungsverfahren muss eine Sistierung zulässig sein, wenn die sofortige Durchführung der Verhandlung … weiterlesen