4A_172/2012: Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf die Formnichtigkeit eines Überstundenlohnverzichts; Freiwilligkeitsvorbehalt bei Gratifikation
Nach OR 321c III hat der Arbeitgeber Überstunden mit einem Lohnzuschlag von 25% zu entschädigen, wenn sie nicht durch Freizeit ausgeglichen und wenn nichts anderes schriftlich verabredet oder durch einen NAV/GAV bestimmt wird. Das BGer hält im vorliegenden Urteil zum Formerfordernis fest, dass das Formerfordernis zwingend ist, dass aber Leistungen, die der Arbeitgeber gestützt auf eine ungültige Vereinbarung … weiterlesen