5D_133/2010: Bestellung der Erbenvertretung “bis zur Teilung” — u.U. nach dem Erbteilungsurteil
Nach ZGB 602 III kann die zuständige Behörde auf Begehren eines Miterben “bis zur Teilung” für die Erbengemeinschaft eine Vertretung (Erbenvertreter) bestellen. Im vorliegenden Urteil schützt das BGer ein Urteil des KGer SG als nicht willkürlich, das festhielt, “bis zur Teilung” meine “bis zum Abschluss der Teilung”, also bis zur Auflösung der Erbengemeinschaft. Dieser Zeitpunkt … weiterlesen