5A_79/2007: Auslegung einer Sicherungsvereinbarung (Sicherungsübertragung eines Schuldbriefs)
Vor BGer war anerkannt, dass die Beschwerdegegner Inhaber eines Inhaberschuldbriefes waren. Umstritten war aber, ob den Beschwerdegegnern aus dem Grundverhältnis die verbriefte Forderung zustehe. Die Beschwerdeführerin brachte vor, es sei ein Verwertungsverbot vereinbart worden; der Pfandtitel sei bloss fiduziarisch übertragen worden und habe ausschliesslich zur Beschaffung eines Zwischenkredites bei einer Bank verwendet werden dürfen. Daraus … weiterlesen