4A_221/2007 und 4P.239/2006: Begründungsanforderungen an kennzeichenrechtliche Massnahmeentscheide (amtl. Publ.)
Die Allergan Inc. mit Sitz in Kalifornien hat Marken mit dem Bestandteil “BOTOX” registrieren lassen. Sie klagte auf Unterlassung gegen die Labo Cosprophar AG, die unter der Marke “BOTOINA” eine Kosmetiklinie zur Entspannung von Ausdrucksfalten vertreibt. Im Massnahmeverfahren entsprach das Zivilgericht BS dem Gesuch auf die Annahme entsprochen, die Marke und das Erscheinungsbild der BOTOINA-Produkte … weiterlesen