4A_374/2007: Pralinenform hier als Gemeingut nicht schützbar
Das BGer weist eine Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ab. Das IGE erliess einevorläufige Schutzverweigerung nach PVÜ 6quinquies B 2 und MSchG 2 a für eine Pralinenform (Gemeingut). Daran hielt das IGE auch nach einer Einschränkung der beanspruchten Waren auf “Schokoladeprodukte, nämlich Pralinen” fest. Das BVerwGer hatte den Entscheid bestätigt. Die Vorinstanz hatte erkannt, … weiterlesen