4A_261/2007: stillschweigende Weiterführung und Übertragung eines Agenturvertrags
Gestaltungserklärungen sind ausnahmsweise widerruflich, nämlich u.a. dann, wenn der Erklärungsempfänger nicht schutzbedürftig ist. Dies trifft, so das BGer, zu, wenn der Erklärungsempfänger mit der Rücknahme der Gestaltungserklärung einverstanden ist. Im vorliegenden Fall traf dies zu für einen Agenturvertrag, der zwar gekündigt, dann aber stillschweigend weitergeführt wurde. Der Agenturvertrag war ferner auf eine andere Gesellschaft übertragen worden. … weiterlesen