5C.13/2007: Verlorenes Interesse an einer Dienstbarkeit
Das BGer bestätigte die Löschung einer Dienstbarkeit aufgrund des verlorenen Interesses des Berechtigten. Die Vorinstanz hatte die Löschung angeordnet: Die Auslegung der Dienstbarkeit (“parking, soit stationnement pour cycles et véhicules à moteur”) hatte ergeben, dass sie — nicht nur zugunsten einer bestimmten Person — ein Recht begründete, Motorfahrzeuge auf dem belasteten Grundstück abzustellen. Der heutige … weiterlesen