4A_72/2014: Unbegründete Entscheide sind auch im summarischen Verfahren zulässig
Da eine Aktiengesellschaft keine Revisionsstelle hatte, beantragte das Handelsregisteramt des Kantons Genf dem Gericht Massnahmen nach Art. 731b OR. Das Gericht ordnete im summarischen Verfahren die Auflösung der Aktiengesellschaft und die Liquidation nach den Regeln des Konkurses an (Art. 250 lit. c Ziff. 11 ZPO und Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). Diesen Entscheid … weiterlesen