4A_41/2014: Aktivlegitimation des Schweizer Roten Kreuzes zur Nichtigkeitsklage gegen verwechselbare Zeichen, Nichtigkeit bejaht; Namensschutz (amtl. Publ.)

Die Beschw­erde­führerin hat­te im Jahr 2000 die abge­bildete Marke hin­ter­legt, mit Fab­ranspruch rot/beige. In der Folge wurde die Marke und das neben­ste­hende Emblem auf der Gebäude­fas­sade und auf Brief­pa­pi­er eines Drit­ten gebraucht: Im Jahr 2008 ver­langte der  Vere­in Schweiz­erisches Rotes Kreuz (das “Rote Kreuz Schweiz”) wieder­holt, die Beschw­erde­führerin habe die Ver­wen­dung des Emblems des Roten … weit­er­lesen

FINMA / Basel III: Anhörung zu Rundschreiben “Leverage Ratio” und “Offenlegung”

Im Zuge der Umset­zung des inter­na­tionalen Banken­stan­dards “Basel III” eröffnet die FINMA die Anhörung zu fol­gen­den zwei Rund­schreiben: Rund­schreiben “Lever­age Ratio” (Berech­nung der ungewichteten Eigen­mit­telquote) Rund­schreiben “Offen­le­gung” (Offen­le­gungspflicht­en betr­e­f­fend Eigen­mit­tel und Liq­uid­ität) Die Anhörung für die bei­den Rund­schreiben dauert bis 31. August 2014. Für aus­führlichere Infor­ma­tio­nen siehe Web­site FINMA.

FINMA / kollektive Kapitalanlagen: Anerkennung der SFAMA-Richtlinien als Mindeststandard

Die FINMA hat die von der Swiss Funds & Asset Man­age­ment Asso­ci­a­tion (SFAMA) erstell­ten Richtlin­ien zum Ver­trieb und zur Trans­parenz kollek­tiv­er Kap­i­ta­lan­la­gen als Min­dest­stan­dard anerkan­nt. Die Richtlin­ien treten per 1. Juli 2014 in Kraft. Für weit­ere Infor­ma­tio­nen siehe Web­site FINMA.

2C_1127/2013: Der Einwand eines mangelnden Mandatsverhältnisses ist im Verfahren auf Entbindung vom Anwaltsgeheimnis regelmässig untauglich

In diesem Entscheid äussert sich das BGer zur Offen­barung des Beruf­s­ge­heimniss­es durch einen Anwalt aus dem Kan­ton Zürich. Dieser liess sich von der Auf­sicht­skom­mis­sion über die Anwältin­nen und Anwälte des Kan­tons Zürich vom Anwalts­ge­heim­nis gegenüber zwei Per­so­n­en ent­binden, da er sich in einem Man­datsver­hält­nis mit diesen wäh­nte und seine darauf basieren­den Hon­o­raransprüche durch­set­zen wollte. Den … weit­er­lesen

5A_853/2013: vorsorgliche Massnahmen bei der paulianischen Anfechtung

In diesem Urteil des Bun­des­gerichts geht es um vor­sor­gliche Mass­nah­men bei der pau­lian­is­chen Anfech­tung. R.Z. war Eigen­tümer ver­schieden­er Gesellschaften, welche die sog. Z.-Gruppe bilde­ten. Nach dem finanziellen Zusam­men­bruch der Gruppe wurde auch über R.Z. als Pri­vat­per­son der Konkurs eröffnet. Vor der Konkurs­eröff­nung hat­te R.Z. zahlre­iche Ver­mö­genswerte auf seine Lebenspart­ner­in und seine bei­den Söhne über­tra­gen, u.a. … weit­er­lesen

8C_686/2013, 8C_687/2013: Krankheit als sachlicher Grund zur Auflösung des öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses

Das öffentlich-rechtliche Arbeitsver­hält­nis eines Heim­leit­er­paars wurde nach Ablauf der Sper­rfrist ordentlich gekündigt. Begrün­det wur­den die Kündi­gun­gen mit der gesund­heitlichen Ver­fas­sung der Angestell­ten. Gemäss ver­trauen­särztlichem Gutacht­en kam eine Rück­kehr an den anges­tammten Arbeit­splatz aus psy­chis­chen Grün­den nicht mehr in Frage, während bezo­gen auf den all­ge­meinen Arbeits­markt eine voll­ständi­ge Arbeits­fähigkeit gegeben war (Urteil 8C_686/2013 vom 2. Mai … weit­er­lesen

Bundesrat nimmt zustimmend Kenntnis vom Geschäftsbericht 2013 des BGer

Laut dem Geschäfts­bericht 2013 des BGer nah­men die Eingänge gegenüber dem Vor­jahr um 44 Fälle zu (2012: 7’875 Fälle; 2013: 7’919 Fälle). Im Jahr 2013 erledigte das Gericht 7’878 Fälle (Vor­jahr: 7’671 Fälle). Die mit­tlere Dauer der Geschäfte bis zur Urteils­fäl­lung hat dabei 118 Tage betragen.

Ausscheiden der Bundesrichter Heinz Aemisegger, Yves Kernen und Hans Mathys per Ende 2014

Wie das BGer heute 11. Juni 2014 mit­geteilt hat, wer­den die drei Bun­desrichter Heinz Aemiseg­ger (Erste öffentlich-rechtliche Abteilung), Yves Ker­nen (Präsi­dent, Zweite sozial­rechtliche Abteilung) und Hans Math­ys (Präsi­dent, Strafrechtliche Abteilung) ihr Amt auf Ende 2014 been­den. Heinz Aemiseg­ger und Yves Ker­nen verzicht­en auf eine Wieder­wahl, Herr Bun­desrichter Hans Math­ys schei­det alter­shal­ber aus.

5A_651/2013: Anfechtung von lebzeitigen Schenkungen durch Vertragserben; Beweis der “offenbaren” Schädigungsabsicht (amtl. Publ.)

Das BGer hat­te im vor­liegen­den Ver­fahren zu beurteilen, ob lebzeit­ige Schenkun­gen erb­ver­tragliche Ansprüche der Nachkom­men des Schenkers ver­let­zt hat­ten.  Das BGer hält zunächst fol­gende Grund­sätze fest:  Wer sich durch einen Erb­ver­trag einem anderen gegenüber verpflichtet, ihm oder einem Drit­ten seine Erb­schaft oder ein Ver­mächt­nis zu hin­ter­lassen (Art. 494 Abs. 1 ZGB), ver­liert grund­sät­zlich nicht das Recht, … weit­er­lesen