5A_766/2013: Prüfungspflicht der Aufsichtsbehörde betr. Parteifähigkeit (amtl. Publ.)
Der vorliegende Entscheid betrifft die Prüfungspflicht der SchKG-Aufsichtsbehörde bezüglich der Parteifähigkeit einer Partei im Betreibungsverfahren. Betreibungen von oder gegen nicht existierende natürliche oder juristische Personen sind bekanntlich nichtig (E. 4.1.). Im vorliegenden Entscheid hielt das Bundesgericht fest, dass das Betreibungsamt nur dann Abklärungen betreffend Rechtspersönlichkeit vornehmen muss, wenn sich diesbezüglich ernsthafte Zweifel aus den Akten … weiterlesen