5A_861/2013: Art. 67 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG / Angabe des Forderungsgrundes
Im vorliegenden Bundesgerichtsentscheid ging es um die Gültigkeit eines Zahlungsbefehls und insbesondere um die Frage, wie genau der Forderungsgrund umschrieben sein muss. Ein Arbeitnehmer hatte seine frühere Arbeitgeberin betrieben und als Grund der Forderung angegeben: “Forderung aus Arbeitsvertrag und Strafverfahren etc.” Die Schuldnerin machte mit Beschwerde geltend, der ihr zugestellte Zahlungsbefehl genüge den gesetzlichen Anforderungen … weiterlesen