Im Urteil 6B_684/2021 vom 22. Juni 2022 fällte das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid zu den formellen Voraussetzungen des Strafbefehls. Anlass dazu gab die Ausfertigung eines Strafbefehls wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, der stattdessen einer handschriftlichen Signatur bloss einen Faksimile-Stempel aufwies, weshalb nach Ansicht des Beschwerdeführers die Urheberschaft des Strafbefehls unklar und unbewiesen sei.
1C_650/2020: Gemeinde Klosters-Serneus / Schrittweise Inkraftsetzung einer Planungszone (amtl. Publ.)
In diesem zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil vom 12. Juli 2022 untersuchte das Bundesgericht die Rechtmässigkeit von drei Baubewilligungen für zwei Einfamilien- und ein Mehrfamilienhaus in der Gemeinde Klosters-Serneus. Gegen die drei unter Auflagen erteilten Baubewilligungen wurde erfolglos Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünde geführt. Das Bundesgericht hingegen heisst eine gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts … weiterlesen