Mit Urteil vom 10. Januar 2023 (1B_614/2022, 1B_628/2022) passt das Bundesgericht dessen Praxis dem gesetzgeberischen Willen per sofort an: Die Staatsanwaltschaft verfügt über kein Beschwerderecht gegen Entscheide der Zwangsmassnahmengerichte über die Anordnung, Verlängerung und Aufhebung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft gegen Beschuldigte. Mit dem Entscheid des Parlaments, bei der Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung der Staatsanwaltschaft entgegen anfänglicher Absicht kein Beschwerderecht einzuräumen, hat der Gesetzgeber seinen Willen zum Ausdruck gebracht, die bisherige bundesgerichtliche Rechtsprechung nicht zu übernehmen.
1C_759/2021: Baselstädtische Volksinitiative “Ja zum ECHTEN Wohnschutz” / Bundesrechtswidriges Rückkehrrecht (amtl. Publ.)
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil vom 19. Dezember 2022 befasste sich das BGer mit den mit einer Volksabstimmung angenommenen Änderungen des Gesetzes des Kantons Basel-Stadt über die Wohnraumförderung (WRFG; SG 861.500). Eine Privatperson erhob gegen § 8a WRFG Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das BGer. § 8a WRFG lautet folgendermassen: Abs. 1 Sämtliche Umbau‑, … weiterlesen