Mit dem Urteil 6B_536/2022 vom 25. August 2022 fällte das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid zur Beweisergänzung nach Abschluss des zweitinstanzlichen Beweisverfahrens. Hintergrund war die Erwägung der Vorinstanz bei der Strafzumessung, dass der Beschuldigte seit einer bestimmten Zeit nicht mehr delinquiert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin geltend gemacht, dass der Beschuldigte inzwischen erneut rechtskräftig verurteilt worden war, was die Vorinstanz mangels Einholen eines aktuellen Strafregisterauszugs offensichtlich unrichtig festgestellt hatte.
1C_398/2021: Arealplan “Bahnhof” Samedan / Unzulässige Abweichung von der Grundordnung (amtl. Publ.)
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil vom 8. November 2022 beschäftigte sich das BGer mit dem Arealplan “Bahnhof”. Dieser wurde vom Gemeindevorstand der Gemeinde Samedan an seiner Sitzung vom 19. November 2018 beschlossen. Gegen den Beschluss gelangten mehrere Personen an den Regierungsrat und dann an das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden. Schliesslich wurde eine Beschwerde in … weiterlesen