Mit dem Urteil 6B_536/2022 vom 25. August 2022 fällte das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid zur Beweisergänzung nach Abschluss des zweitinstanzlichen Beweisverfahrens. Hintergrund war die Erwägung der Vorinstanz bei der Strafzumessung, dass der Beschuldigte seit einer bestimmten Zeit nicht mehr delinquiert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin geltend gemacht, dass der Beschuldigte inzwischen erneut rechtskräftig verurteilt worden war, was die Vorinstanz mangels Einholen eines aktuellen Strafregisterauszugs offensichtlich unrichtig festgestellt hatte.
5A_361/2022: Güterrechtliche Bewertung von personenbezogenen Unternehmen
Im Urteil 5A_361/2022 vom 24.11.2022 stellt das Bundesgericht klar, dass bei der Bewertung von personenbezogenen Unternehmen zwischen der personenbezogenen und der unternehmensbezogenen Ertragskraft zu unterscheiden ist. Nur letztere ist auf dem freien Markt realisierbar und damit für den Verkehrswert relevant. Die weit verbreitete Praktikermethode ermittelt den Ertragswert unter Einschluss der personenbezogenen Ertragskraft und ist daher … weiterlesen