Im Urteil 1B_638/2021 vom 10. März 2022 entschied das Bundesgericht über die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für die Privatklägerschaft. Hintergrund war eine Strafuntersuchung gegen einen Vermieter wegen Drohung und Beschimpfung zum Nachteil einer Mieterin. Diese hatte sich im Strafverfahren als Straf- und Zivilklägerin konstituiert und die unentgeltliche Prozessführung und die Einsetzung ihres Rechtsanwalts als unentgeltlichen Rechtsbeistand beantragt, was die Staatsanwaltschaft abgelehnt hatte. Auf Beschwerde gegen diesen Entscheid hin gewährte das Obergericht der Privatklägerin zwar die unentgeltliche Rechtspflege, jedoch nicht die unentgeltliche Verbeiständung.
5A_825/2021: keine definitive Rechtsöffnung trotz gesetzlicher Grundlage bei Fehlen eines definitiven Rechtsöffnungstitels (amtl. Publ., FR)
Im zur Publikation vorgesehenen Entscheid 5A_825/2021 vom 31. März 2022 setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob die definitive Rechtsöffnung für in einem Gesetz bzw. in einer Verordnung vorgesehene Mahn- und Inkassogebühren zu erteilen ist, wenn diese Gebühren nicht Gegenstand einer rechtskräftigen Verfügung bilden. Das Bundesgericht verneinte dies und kam zum Schluss, dass … weiterlesen