Im Urteil 6B_684/2021 vom 22. Juni 2022 fällte das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid zu den formellen Voraussetzungen des Strafbefehls. Anlass dazu gab die Ausfertigung eines Strafbefehls wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, der stattdessen einer handschriftlichen Signatur bloss einen Faksimile-Stempel aufwies, weshalb nach Ansicht des Beschwerdeführers die Urheberschaft des Strafbefehls unklar und unbewiesen sei.
B‑6872/2017: öffentliche Ausschreibung von Fremdwerbeflächen (Verleihung von Konzessionen)
Das Bundesverwaltungsgericht hielt in diesem Urteil fest, dass die öffentliche Ausschreibung einer Konzession nicht den Regeln des öffentlichen Beschaffungsrechts untersteht. Die entsprechenden Grundsätze sind damit nicht zwingend eins zu eins anwendbar. Hinweis: Im Zeitpunkt der streitgegenständlichen Ausschreibung war noch das bis zum 31. Dezember 2020 geltende Beschaffungsrecht (aBöB/aVöB) in Kraft. Gemäss dem ab dem 1. … weiterlesen