Im Urteil 6B_684/2021 vom 22. Juni 2022 fällte das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid zu den formellen Voraussetzungen des Strafbefehls. Anlass dazu gab die Ausfertigung eines Strafbefehls wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, der stattdessen einer handschriftlichen Signatur bloss einen Faksimile-Stempel aufwies, weshalb nach Ansicht des Beschwerdeführers die Urheberschaft des Strafbefehls unklar und unbewiesen sei.
4A_507/2021 – Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung setzt eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung voraus
Das Bundesgericht bestätigte seine Rechtsprechung, wonach eine Gerichtsstandsvereinbarung nicht handschriftlich unterzeichnet werden müsse, sondern entsprechende Vereinbarung auch in einem Briefwechsel getroffen werden könne. Vorausgesetzt sei indessen, dass die Vereinbarug ausdrücklich geschehe, mithin eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung zu einer Gerichtsstandsklausel vorliege; unabhängig des verwendeten Mediums. Gegenstand war ein zwischen zwei Gesellschaften über E‑Mail abgeschlossener Beförderungsvertrag. Am … weiterlesen