9C_500/2012: keine Legitimation der Destinatäre zur Anfechtung des Genehmigungsentscheids bei Teilliquidation (amtl. Publ.)
Im Fall der Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung müssen nach BVG 53b II die reglementarischen Vorschriften über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Teilliquidation von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens [sieht ] das Gesetz […] für die Destinatäre bei der Erstellung und rechtsbegründenden Genehmigung des Teilliquidationsreglements, welches Verfahren zwingend und in sich abgeschlossen ist, … weiterlesen