4A_152/2011: Berechtigte fristlose Entlassung bei Missachtung eines Kontaktverbots
Das BGer schützt die fristlose Entlassung des Leiters Finanzen einer Treuhandgesellschaft. Ein wichtiger Grund iSv OR 337 lag vor, weil der Angestellte eine Weisung der Arbeitgeberin missachtet hatte. Ungehorsam kann ein Grund für eine fristlose Entlassung darstellen, uU sogar ohne vorhergehende Abmahnung. Bei leitenden Angestellen (hier durch den Lohn von mehr als CHF 250’000 p.a. … weiterlesen