VI ZR 217/10 (BGH): Behandlung eines deutschen Patienten in einem Schweizer Spital – Deutsches oder Schweizer Recht?
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) weist die Klage eines deutschen Patienten gegen einen Schweizer Arzt wegen unzureichender Aufklärung mit Urteil vom 19. Juli 2011 (VI ZR 217/10) als unbegründet zurück (noch nicht veröffentlicht; siehe aber Pressemitteilung 131/2011 vom gleichen Tag). Es ist nicht deutsches, sondern schweizerisches Recht anzuwenden, weil der Sachverhalt in wesentlich engerem Zusammenhang mit … weiterlesen