5a_313/2010: Verrechnung mit einer bestrittenen Gegenforderung wirkt trotz OR 120 II erst bei gerichtlicher Bestätigung der Gegenforderung; solche Verrechnung daher keine taugliche Einwendung gegen def. Rechtsöffnung (amtl. Publ.)
Beruht eine Forderung auf einem vollstreckbaren Urteil einer Behörde des Bundes oder des Kantons, in dem die Betreibung eingeleitet ist, wird die definitive Rechtsöffnung nach SchKG 81 I erteilt, wenn der Betriebene nicht durch Urkunden beweist, dass die Schuld seit Erlass des Urteils getilgt oder gestundet worden ist, oder die Verjährung anruft. Als Tilgung kommt nach der … weiterlesen