1B_205/2009 und 1B_206/2009: Akteneinsicht im Strafverfahren
Die Eheleute A. befinden sich in einem Scheidungsverfahren, und gegen den Ehemann Z.A. wird, gestützt auf eine Strafanzeige der Ehefrau Y.A., eine Strafuntersuchung wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten (Art. 217 StGB) durchgeführt. Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft sollten Y.A. die vollständigen Untersuchungsakten zur Einsichtnahme zugestellt werden. Dagegen wendete sich die X.-AG, weil sie um ihre Geschäftsgeheimnisse fürchtete, … weiterlesen