6B_913/2008: Kosten und Entschädigung bei Freispruch
Das Bundesstrafgericht hatte U.________ in allen Anklagepunkten freigesprochen; es legte ihm Verfahrenskosten von insgesamt Fr. 19’773.90 auf und sah von der Ausrichtung einer Entschädigung ab. Daraufhin erhob U.________ Beschwerde vor dem Bundesgericht und beantragte, er sei von der Verpflichtung zur Bezahlung von Verfahrenskosten zu befreien, und der Staat habe ihm eine Entschädigung von insgesamt Fr. … weiterlesen